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Rangordnung:
Regeln mehrere Quellen des Arbeitsrechts dasselbe Problem (z.B. Urlaub) gilt
grundsätzlich die höherrangige Rechtsquelle (z.B. Gesetz geht vor Vertrag).
Dies ist eine allgemeine Grundregel im Recht. Im Arbeitsrecht gilt aber eine
Ausnahme: Ist die Rechtsquelle mit dem niedrigeren Rang für den Arbeitnehmer
günstiger, (z.B. Vertrag sagt 30 Tage Urlaub und das Gesetz nur 24), dann gilt
die günstigere Quelle. Dies nennt sich Günstigkeitsprinzip. |