Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg

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Stand: 19.02.2012

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Kündigung | Anspruch auf Aushändigung von Arbeitspapieren
Wichtig für Arbeitslosengeld und Sozialversicherung!

 

 

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag hat der Arbeitgeber eine Reihe von Bescheinigungen zu erstellen und auszuhändigen. Hierzu gehören:  

 

▪   Lohnsteuerkarte/elektronischer Ausdruck

▪   Zeugnis

▪   Arbeitsbescheinigung

▪   Sozialversicherungsausweis

▪   Urlaubsbescheinigung

▪   Lohnnachweis

 

 

Bei Streit um die Erteilung der Arbeitspapiere ist immer das Arbeitsgericht zuständig.

 

Geht es jedoch um die Korrektur einzelner Bescheinigungen, so können auch andere Fachgerichte zuständig werden, z.B. bei einer Klage auf Korrektur der Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III), die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes erforderlich ist, wäre das Sozialgericht zuständig.