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Die Kosten für anwaltliche Beratung und
Vertretung vor dem Arbeitsgericht richten sich nach den so genannten
Gegenstandswerten, bzw. Streitwerten. Nähere Informationen finden Sie in
einem Informationsflyer der Bundesrechtsanwaltskammer, den Sie hier
downloaden können, oder in unserer ausführlichen Informationsbroschüre
Arbeit & Recht.
Kosten entfallen in erster
Gerichtsinstanz häufig nur auf die Anwaltsgebühren. Gerichtskosten
fallen nur an, wenn das Arbeitsgericht durch Urteil entscheiden muss. Ansonsten
können geringe Zustellkosten entstehen.
Achtung!
In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt
jede Partei ihre Kosten selbst – auch wenn sie im Verfahren obsiegt.
Es gilt
also nicht das sonst herrschende Prinzip, nach dem der Verlierer eines
Rechtsstreits die Kosten tragen muss!
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