Arbeitsrecht
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Daniel
Marquard | Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg
Rechtsanwalt
in Hamburg seit 1984
- Fachanwalt Arbeitsrecht seit 2001
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Ratgeber
Arbeit & Recht als PDF-Broschüre zum Download verfügbar! Klick hier
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Arbeit & Recht
vom Anwalt Arbeitsrecht Hamburg
Ratgeber
zum Arbeitsrecht (PDF | 28 Seiten)

Unser kostenloser
Arbeitsrechts-Ratgeber stellt
übersichtlich und verständlich dar, was bei Abschluss eines
Arbeitsvertrages, während des Arbeitsvertrages und im Falle der
Beendigung des Arbeitsverhätnisses durch Kündigung oder aus anderen
Gründen zu bedenken ist.
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Willkommen! |
Meine Fachanwaltschaft
macht meinen Arbeitsschwerpunkt deutlich:
Seit mehr als 25 Jahren arbeite ich überwiegend im
Arbeitsrecht.
Womit ich mich dabei konkret beschäftige, sehen Sie im
Online-Ratgeber Arbeit & Recht.
Seit 2001 bin ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen.
Die dafür erforderliche Zusatzausbildung und ständige Fortbildungen
gewährleisten meine Fachkompetenz und Erfahrung.
Mehr Infos zum Titel "Fachanwalt für
Arbeitsrecht"
Mein Arbeitsstil ist pragmatisch und persönlich. Von der Erstberatung bis zu
Ihrer Vertretung im gerichtlichen Verfahren behalte ich Ihr Ziel fest im
Blick: Ein für Sie effektives und wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis in
Ihrem Arbeitsrechtsstreit.
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Daniel Marquard
Fachanwalt Arbeitsrecht
Visitenkarte |
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Der auf
Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt
Häufig auch gesucht mit
den Stichworten "Arbeitsrechtsanwalt", "Anwalt
Arbeitsrecht" oder
"Arbeitsrechtler". Die richtige Bezeichnung nach der
Fachanwaltsordnung lautet jedoch:
"Fachanwalt für
Arbeitsrecht | Fachanwältin für Arbeitsrecht"
Den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" kann
nur ein Rechtsanwalt mit besonderen praktischen und theoretischen
Kenntnissen im Rechtsgebiet Arbeitsrecht erwerben.
Der Anwalt muss diese Zusatzqualifikation vor der Zulassung als
Fachanwalt bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen. In Hamburg
ist zuständig: Die
Hanseatische Rechtsanwaltskammer, Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg (www.rechtsanwaltskammerhamburg.de)
Bei seiner Bewerbung zur Fachanwaltschaft
muss der Rechtsanwalt
folgende Bedingungen erfüllen:
-
Eine Zusatzausbildung von mindestens 120
Zeitstunden zu den Themenkomplexen Individualarbeitsrecht (Kündigung,
Kündigungsschutz, Vergütungsfragen), kollektives
Arbeitsrecht (Betriebsratsarbeit, Mitbestimmung) und das dazugehörende Verfahrensrecht. Die erfolgreichen
Ausbildungsergebnisse sind durch Leistungskontrollen
(Klausurarbeiten) zu belegen.
Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels
"Fachanwalt für Arbeitsrecht"der
Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht.
Nach der Zulassung als "Fachanwalt für
Arbeitsrecht" ist von dem Rechtsanwalt regelmäßig gegenüber der
zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Fortbildungsnachweis zu führen:
-
Pro
Kalenderjahr sind vom Fachanwalt für Arbeitsrecht mindestens 10 Zeitstunden intensiver Beschäftigung mit dem
Fachgebiet Arbeitsrecht durch Zertifikate zu belegen. Dabei kann der
Anwalt entweder als Fachautor von Artikeln im Arbeitsrecht, als Dozent von
arbeitsrechtlichen Vorträgen oder als Hörender eines Fachseminars zum
Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Erscheinung treten.
Ausblenden ...
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Das kann
ich für Sie tun:
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Bei Kündigung
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Änderungskündigung:
-
Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen: Ordentliche
Kündigung, fristgerechte Kündigung, außerordentliche Kündigung, fristlose
Kündigung, personenbedingte Kündigung oder Änderungskündigung nach dem
Kündigungsschutzgesetz;
-
Bei betriebsbedingter Kündigung die Prüfung der richtigen
Sozialauswahl;
-
Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage klären
und Sie ggf. im Verfahren vor dem Arbeitsgericht vertreten;
-
Für Sie über einen
Aufhebungsvertrag mit angemessener
Abfindung verhandeln;
-
Ihre Rechtsansprüche nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses durchsetzen (restliche
Vergütungsansprüche,
Urlaub,
Arbeitszeugnis, Aushändigung von
Arbeitspapieren, etc.)
____________________________________________________________________________
Bei
Aufhebungsvertrag, z.B. bei einem Sozialplan:
-
Umfassende Aufklärung über rechtliche Konsequenzen
(Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Auswirkungen auf betriebliche
Altersversorgung, etc.);
-
Unterstützung bei Entscheidung für oder gegen einen
Aufhebungsvertrag nach Abwägung aller Vor- und Nachteile;
-
Begleitende Beratung bei Ihren Verhandlungen über eine
angemessene Abfindung, die Erhaltung betrieblicher Altersversorgung und
über ein karrierförderndes Zwischenzeugnis |
Arbeitszeugnis;
-
Vertretung bei den Verhandlungen und dem Abschluss des
Aufhebungsvertrages.
____________________________________________________________________________
Beim Thema "Befristeter
Arbeitsvertrag"
Ist Ihr Arbeitsvertrag befristet, lohnt sich oft eine
Prüfung der Erfolgsaussichten für die Änderung in
ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis. Ich kann für
Sie bei einem befristeten Arbeitsvertrag
folgende Aufgaben übernehmen:
-
Befristete Arbeitsverträge auf Wirksamkeit
prüfen;
-
Die Unwirksamkeit der Befristung mit dem Ziel
"unbefristeter Arbeitsvertrag" in Verhandlungen mit Ihrem
Arbeitgeber geltend machten;
-
Ggf. vor dem Arbeitsgericht erstreiten, dass ein
befristetes Arbeitsverhältnis in einen unbefristeten Arbeitsvertrag
umgewandelt wird ("Entfristungsklage").
____________________________________________________________________________
Bei Streit um Lohnzahlung |
Gehaltsforderung:
____________________________________________________________________________
Bei Streit über Arbeitszeugnis | Zwischenzeugnis:
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht meist ein
Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Auch während eines
bestehenden Arbeitsverhältnisses besteht unter bestimmten Voraussetzungen
auf ein Zwischenzeugnis Anspruch. Arbeitszeugnisse sind meist in einer
besonderen Zeugnissprache verfasst, die einen "Arbeitszeugnis Geheimcode"
enthalten.
Ich kann für Sie
-
mit Kenntnis der Zeugnissprache Ihr Arbeitszeugnis prüfen
und doppeldeutige Formulierungen aufdecken;
-
Sie im Hinblick auf richtige Anwendung des Codierungscodes
beraten, wenn Sie ein Arbeitszeugnis schreiben müssen;
-
für Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern;
-
Ihren Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses
prüfen und durchsetzen.
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Sie möchten meine Unterstützung oder haben Fragen?
Unter der Telefonnummer 040 - 44 06 44 können
Sie gern
einen Gesprächstermin mit mir vereinbaren oder einen
Beratungstermin
per E-Mail anfordern:
info@damm-pp.de
Daniel Marquard - Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg
Visitenkarte
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In Kooperation und Bürogemeinschaft mit Ruppel +
Niehaus | Kanzlei für Erbrecht + Immobilienrecht
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