Arbeitsrecht

Daniel Marquard | Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg

Rechtsanwalt in Hamburg seit 1984 - Fachanwalt Arbeitsrecht seit 2001

 

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Willkommen!    

Meine Fachanwaltschaft macht meinen Arbeitsschwerpunkt deutlich: Seit mehr als 25 Jahren arbeite ich überwiegend im Arbeitsrecht.

 

Womit ich mich dabei konkret beschäftige, sehen Sie im

Online-Ratgeber Arbeit & Recht.
 

Seit 2001 bin ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen.
Die dafür erforderliche Zusatzausbildung und ständige Fortbildungen gewährleisten meine Fachkompetenz und Erfahrung.

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Mein Arbeitsstil ist pragmatisch und persönlich. Von der Erstberatung bis zu Ihrer Vertretung im gerichtlichen Verfahren behalte ich Ihr Ziel fest im Blick: Ein für Sie effektives und wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis in Ihrem Arbeitsrechtsstreit.

 

 

RA Marquard | Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg

Daniel Marquard
Fachanwalt Arbeitsrecht

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Das kann ich für Sie tun:

 

Bei Kündigung | Änderungskündigung:

  • Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen: Ordentliche Kündigung, fristgerechte Kündigung, außerordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, personenbedingte Kündigung oder Änderungskündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz;

  • Bei betriebsbedingter Kündigung die Prüfung der richtigen Sozialauswahl;

  • Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage klären und Sie ggf. im Verfahren vor dem Arbeitsgericht vertreten;

  • Für Sie über einen Aufhebungsvertrag mit angemessener Abfindung verhandeln;

  • Ihre Rechtsansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchsetzen (restliche Vergütungsansprüche, Urlaub, Arbeitszeugnis, Aushändigung von Arbeitspapieren, etc.)

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 Bei Aufhebungsvertrag, z.B. bei einem Sozialplan:

  • Umfassende Aufklärung über rechtliche Konsequenzen (Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Auswirkungen auf betriebliche Altersversorgung, etc.);

  • Unterstützung bei Entscheidung für oder gegen einen Aufhebungsvertrag nach Abwägung aller Vor- und Nachteile;

  • Begleitende Beratung bei Ihren Verhandlungen über eine angemessene Abfindung, die Erhaltung betrieblicher Altersversorgung und über ein karrierförderndes Zwischenzeugnis | Arbeitszeugnis;

  • Vertretung bei den Verhandlungen und dem Abschluss des Aufhebungsvertrages.
     

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Beim Thema "Befristeter Arbeitsvertrag"

Ist Ihr Arbeitsvertrag befristet, lohnt sich oft eine Prüfung der Erfolgsaussichten für die Änderung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ich kann für Sie bei einem befristeten Arbeitsvertrag folgende Aufgaben übernehmen:

  • Befristete Arbeitsverträge auf Wirksamkeit prüfen;

  • Die Unwirksamkeit der Befristung mit dem Ziel "unbefristeter Arbeitsvertrag" in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber geltend machten;

  • Ggf. vor dem Arbeitsgericht erstreiten, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt wird ("Entfristungsklage").
     

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Bei Streit um Lohnzahlung | Gehaltsforderung:

  • Ihre Lohnzahlung zunächst außergerichtlich und erforderlichenfalls im Wege der Klage vor dem Arbeitsgericht durchsetzen;

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall prüfen und durchsetzen;

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Bei Streit über Arbeitszeugnis | Zwischenzeugnis:

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht meist ein Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses besteht unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Zwischenzeugnis Anspruch. Arbeitszeugnisse sind meist in einer besonderen Zeugnissprache verfasst, die einen "Arbeitszeugnis Geheimcode" enthalten. 

Ich kann für Sie

  • mit Kenntnis der Zeugnissprache Ihr Arbeitszeugnis prüfen und doppeldeutige Formulierungen aufdecken;

  • Sie im Hinblick auf richtige Anwendung des Codierungscodes beraten, wenn Sie ein Arbeitszeugnis schreiben müssen;

  • für Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern;

  • Ihren Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses prüfen und durchsetzen.

 

Sie möchten meine Unterstützung oder haben Fragen?

Unter der Telefonnummer 040 - 44 06 44 können Sie gern
einen Gesprächstermin mit mir vereinbaren oder einen
Beratungstermin per E-Mail anfordern: info@damm-pp.de

Daniel Marquard - Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg

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 In Kooperation und Bürogemeinschaft mit Ruppel + Niehaus | Kanzlei für Erbrecht + Immobilienrecht

 
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Tel. 040/ 44 06 44

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Stand: 17.01.2012

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