Aufhebungsvertrag
| Auflösungsvertrag - Was ist zu beachten?
Arbeitnehmer ohne Anschluss-Job: Risiken für Arbeitslosengeld checken!
(von RA
Marquard | Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg)
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Welche
konkrete Frage führt Sie zu uns? Wir haben Antworten zu folgenden
Fragen: |

Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Welche Vorteile
hat ein Auflösungsvertrag?
Welche Nachteile
hat die Aufhebungsvereinbarung?
Form + Inhalt Aufhebungsvertrag: Was
muss wie geregelt
werden?
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Druckversion |
Was ist ein
Aufhebungsvertrag?
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Definition:
Wie es der Name schon sagt: Ein Aufhebungsvertrag ist ein
V e r t r a g zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis zu einem
bestimmten Zeitpunkt beendet.
Arbeitsvertrag - nur umgekehrt:
Eigentlich ist die Aufhebungsvereinbarung also das Gleiche wie ein
Arbeitsvertrag, nur andersrum. Der Arbeitsvertrag lässt das
Arbeitsverhältnis einvernehmlich beginnen, der Aufhebungsvertrag lässt
es einvernehmlich enden.
Bevor sie unterschreiben:
Dies ist einer der Verträge, den Sie nicht unterzeichnen
sollten, ohne vorher Ihren Anwalt - oder sonst jemanden, der was davon
versteht - gefragt zu haben!
mehr dazu
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Der Unterschied zu anderen Beendigungsarten des
Arbeitsvertrages:
Ohne Aufhebungsvertrag können Arbeitsverträge nur durch
Kündigung, Tod oder andere schon vorhandene Vertragsabsprachen (z.B.
Ablauf der Befristung, Eintritt in den Altersruhestand) beendet
werden.
Nicht verwechseln: Aufhebungsvertrag und
Abwicklungsvertrag!
Der Aufhebungsvertrag ist die Beendigung des Arbeitsvertrages
ohne vorherige Kündigung und gilt
deshalb immer als freiwillig.
Achtung:
Auf Seiten des Arbeitnehmers führt ein Aufhebungsvertrag wegen der
freiwilligen Aufhebung oft zu einer
Sperrzeit bei nachfolgender
Arbeitslosigkeit!
Sperrzeit ist nur bei unter
bestimmten Voraussetzungen zu vermeiden.
(Näheres dazu
bei/unter "Nachteile
Aufhebungsvertrag)
Ein Abwicklungsvertrag
regelt dagegen immer die Einzelheiten der Arbeitsbeendigung
nach einer Kündigung. Diese Verträge
führen nicht zwangsläufig zu einer Sperrzeit bei nachfolgender
Arbeitslosigkeit.
Achtung:
Abwicklungsverträge nach vorangegangener Kündigung müssen
entsprechend formuliert sein, damit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
vermieden werden kann.
Vertrauen Sie als Arbeitnehmer dabei bitte nicht
auf Formulare und Mustervorlagen oder auf Entwürfe des Arbeitgebers! Das "geht meistens schief!"
Weil immer Ihr Einzelfall wichtig ist, kann hier leider auch keine
konkrete
Handlungsanweisung stehen.
Ausblenden ...
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Vorteile
Auflösungsvertrag?
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Arbeitgeber ...
können mit der Aufhebungsvereinbarung ihren Trennungswunsch im
Hinblick auf einzelne Arbeitnehmer ohne
das Risiko eines Arbeitsrechtsstreits erfüllen.
Das bietet oft viele Vorteile.
Arbeitnehmer ...
können mit einem Aufhebungsvertrag eine Kündigung vermeiden,
meist attraktive Abfindungen aushandeln und schnelle Regelungen über
restliche Urlaubsansprüche, Bestandsschutz von betrieblichen
Altersversorgungen, karrierefördernde Zeugnisse, u.a.
herbeiführen.
Das bietet oft viele Vorteile ist
aber nur bei einer schon vorhandenen Anschlussbeschäftigung risikolos.
mehr dazu
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Für Arbeitgeber ...
sind Aufhebungsverträge fast immer eine attraktive Alternative zur
Kündigung mit drohendem Kündigungsschutzverfahren. Die meist erwartete
Abfindungszahlung wiegt die Risiken arbeitsrechtlicher
Auseinandersetzungen - die eine Gefahr für lange andauernde
Verpflichtung zur Lohnzahlung ohne Gegenleistung bedeuten würden - in der Regel mehr als auf.
Für Arbeitnehmer ...
sind Aufhebungsvereinbarungen nur mit sicherem Anschlussjob oder bei
einer hohen Abfindung vorbehaltlos zu empfehlen.
Bei anschließender
Arbeitslosigkeit droht oft eine Sperrzeit von 12 Wochen - teilweise ohne Kranken-
und Pflegeversicherungsschutz - oder die Anrechnung der Abfindung auf
das Arbeitslosengeld. Die
Abfindung sollte dann diese Ausfälle also mindestens aufwiegen.
Mehr dazu unter "Nachteile
Aufhebungsvertrag".
Wenn keine Arbeitslosigkeit droht ...
ist die Auflösungsvereinbarung auch für Arbeitnehmer interessant: Sie
bietet eine gute Möglichkeit, alle mit der Beendigung des
Arbeitsvertrages einhergehenden Folgeprobleme, wie z.B.:
-
Restliche Vergütungsansprüche
-
Arbeitszeugnis
-
Restliche Urlaubsansprüche
-
Betriebliche Altersversorgung
-
Konkurrenzschutz
-
Freistellung von weiteren Aufgaben
in einem "Gesamtpaket" des Vertrages einvernehmlich und ausgewogen gleich mitzuklären.
Achtung:
Bei Aufhebungsverträgen im
Arbeitsrecht sind juristisch saubere und unmissverständliche
Formulierungen unverzichtbar!
Vertrauen Sie deshalb bitte nicht auf
Mustervorlagen oder Formulare, bzw. Entwürfe Ihres Arbeitgebers! Ausblenden ...
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Nachteile Aufhebungsvertrag
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Arbeitgeber ...
können sich bei Aufhebungsverträgen kaum "vertun". Zwar wird
meist eine Abfindung erwartet. Wenn das Gesamtergebnis im
Aufhebungsvertrag aber ausgewogen die Risikoverteilung in einem
möglichen Arbeitsgerichtsprozess widerspiegelt, ist die
Auflösungsvereinbarung fast immer die bessere Alternative.
Arbeitnehmer
...
müssen Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Ein Risiko bei einem
Aufhebungsvertrag stellt
immer drohende Arbeitslosigkeit dar. Da der Arbeitsplatz freiwillig
aufgegeben wird, ist eine Sperrzeit beim
Arbeitslosengeld zu befürchten aber unter bestimmten Voraussetzungen
vermeidbar.
mehr dazu
|
Für Arbeitgeber ...
sollte die Entscheidung für oder gegen einen Aufhebungsvertrag immer
auf einer rein wirtschaftlichen Überlegung beruhen. Dabei sind oft
auch Erwägungen im Hinblick auf den Betriebsfrieden für verbleibende
Mitarbeiter/innen einzubeziehen.
Kaufmännisch betrachtet, wird eine Aufhebungsvereinbarung statt
Kündigungsschutz-Streit meist wirtschaftlicher sein und mehr für den
Betriebsfrieden tun, als ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Nachteile lassen sich für Arbeitgeber so fast
immer vermeiden.
Für Arbeitnehmer ...
die in die Arbeitslosigkeit gehen, sind drohende Nachteile beim
Arbeitslosengeld zu beachten:
Bei anschließender Arbeitslosigkeit droht meist eine Sperrzeit von 12
Wochen und evtl. die Anrechnung der Abfindung auf Arbeitslosengeld. Die Abfindung sollte diese Ausfälle also mindestens aufwiegen.
Negativfolgen bei Arbeitslosengeld sind aber
vermeidbar, wenn ...
-
ansonsten eine Kündigung durch den Arbeitgeber
"mit Bestimmtheit" in Aussicht gestellt wurde;
-
die Arbeitgeberkündigung frühestens zu demselben
Zeitpunkt wie die im Aufhebungsvertrag vereinbarte
Vertragsbeendigung wirksam werden würde;
-
die Arbeitgeberkündigung die vom Arbeitgeber zu
beachtende Kündigungsfrist eingehalten hätte;
-
der Arbeitnehmer nicht unkündbar war;
-
u n d der
Arbeitnehmer eine Abfindung von (in der Regel) 0,25 und höchstens 0,50
Gehältern pro Beschäftigungsjahr erhält. Liegt die Abfindung unter
oder über dieser Spanne, wird nur dann häufig ein wichtiger Grund von der
Arbeitsagentur anerkannt, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt
wäre.
Wenn Sie mit "Amtsdeutsch" keine Probleme haben, finden Sie Details in der
aktuellen Durchführungsanweisung der
Bundesarbeitsagentur für Arbeit unter Punkt 9.2. (PDF).
Wenn keine Arbeitslosigkeit droht ...
ist die Auflösungsvereinbarung aber auch für Arbeitnehmer nur von
Vorteil: Sie
bietet eine gute Möglichkeit,
alle mit der Beendigung des Arbeitsvertrages einhergehenden
Folgeprobleme, wie z.B.:
-
Restliche Vergütungsansprüche | Überstunden
-
Arbeitszeugnis
-
Restliche Urlaubsansprüche | Freistellung
-
Betriebliche Altersversorgung
-
Konkurrenzschutz | Wettbewerbsverbot
in einem einheitlichen Vertrag einvernehmlich und ausgewogen gleich mitzuklären.
Ausblenden ...
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Form
+ Inhalt Aufhebungsvertrag
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Formvorschrift:
Ein Aufhebungsvertrag für ein
Arbeitsverhältnis muss immer schriftlich
erfolgen.
Inhalt des
Aufhebungsvertrages:
Für den Inhalt gibt es keine Vorschriften. Im
Prinzip reicht die Aufnahme des Tages, der die Beendigung des
Arbeitsvertrages festschreibt.
Sinnvoll
für die Inhalte eines Aufhebungsvertrages:
Wenn schon die Vertragspartner miteinander verhandeln, sollten gleich
alle Folgeprobleme nach Beendigung des Arbeitsvertrages mit geregelt
und in den Auflösungsvertrag aufgenommen werden. Das erspart künftige
Auseinandersetzungen um "Nebenfragen".
mehr dazu
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Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sinnvoll:
Nutzen Sie die Möglichkeit, alle mit der Beendigung des
Arbeitsvertrages einhergehenden Folgeprobleme, wie z.B.:
-
Restliche Vergütungsansprüche
-
Arbeitszeugnis
-
Restliche Urlaubsansprüche | Freistellung
-
Restliche Überstunden-Vergütung
-
Betriebliche Altersversorgung | Rente
-
Konkurrenzschutz | Wettbewerbsverbot
in "einem Guss" einvernehmlich und ausgewogen gleich mitzuklären.
Achtung:
Bei Aufhebungsverträgen im
Arbeitsrecht sind juristisch saubere und unmissverständliche
Formulierungen unverzichtbar!
Vertrauen Sie deshalb bitte nicht auf
Mustervorlagen oder Formulare!
Ausblenden ...
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Sie möchten
anwaltliche Unterstützung?
Ich verhandle gern für Sie oder gemeinsam mit Ihnen über Gestaltung
Ihrer Aufhebungsvereinbarung und sorge für eine möglichst steuergünstige
Formulierung.
Auch die Auswirkungen auf Ihr späteres
Arbeitslosengeld behalten wir dabei im Blick.
Unter der Telefonnummer 040 - 44 06 44 können
Sie
einen Gesprächstermin mit mir vereinbaren oder einen
Beratungstermin
per E-Mail anfordern: info@damm-pp.de
Ich freue mich darauf, Sie kennen zu lernen.
Daniel Marquard - Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg
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