Arbeitslos zu
sein bedeutet, ohne Beschäftigung zu sein und eine Beschäftigung zu
suchen. Dies beinhaltet, für das Arbeitsamt erreichbar zu sein,
Aufforderungen – auch zu Schulungen – Folge zu leisten und auch eine
geringerwertige, zumutbare Tätigkeit aufzunehmen.
Die
Arbeitslosmeldung muss immer
persönlich erfolgen und hat
unverzüglich nach Kenntnis des
Beendigungszeitpunktes der Tätigkeit zu erfolgen. Hiernach haben Sie
sich
innerhalb von 3 Kalendertagen nach Zugang der
Kündigung bei der Agentur
für Arbeit zu melden.
Bei Verletzung dieser Meldepflicht
ohne rechtfertigenden Grund wird es zu Kürzungen bei dem
Arbeitslosengeld (längstens für 30 Tage) kommen. Klärt der Arbeitgeber
z.B. bei einer Kündigung über diese Meldepflicht nicht auf, so können
sich keine Schadensersatzansprüche ergeben, wenn es zu einer Kürzung des
Arbeitslosengeldes kommt.